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Onlinezugangsgesetz

Unser Ansatz

Mit der Umsetzung des OZG wurden bereits die Weichen für eine digitale und moderne Verwaltung gestellt. Doch trotz der neuen Möglichkeiten ist der Digitalisierungsgrad in den Städten und Kommunen immer noch gering. Die Digitalisierung von über 5.000 Verwaltungsleistungen bringt neue Herausforderungen mit sich: Die Priorisierung der Leistungen, die Digitale Identität der Antragsteller, die Etablierung der eAkte, die End to End Digitalisierung von Arbeitsprozessen im Amt, die Finanzierung und Förderung als auch die Anbindung der genutzten Fachverfahren.


Herausforderung

Die Erfahrungen zeigen, dass die größte Herausforderung darin liegt, alle Beteiligten sowie alle vorhandenen Systeme in diese Veränderung zu integrieren. Häufig fällt es den Verwaltungen schwer, die richtigen Voraussetzungen und Treiber für das anstehende Projekt zu identifizieren. Die fehlende Transparenz führt zu Komplikationen in der Umsetzung und zu einer allgemeinen Unzufriedenheit bei den Behörden.


Ziele

Mit der Streichung der OZG-Frist erhalten die Verwaltungen durch OZG 2.0 eine neue Chance die Verwaltung zu digitalisieren. Die Schaffung von neuen Voraussetzungen und Bedingungen soll den Ämtern die Möglichkeit geben, sich effizient und effektiv zum digitalen Amt weiterzuentwickeln. Durch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern, die Verpflichtung zur Nutzung von EfA-Lösungen sowie die Vereinfachung der Authentifizierung über die digitale Identität und dem Nutzerkonto, bietet den Verwaltungen das Potential noch Ende 2023 dem digitalen Amt einen Schritt näher zu kommen.


Leistungen Strange

Dennoch sind für das Zielbild „digitales Amt“ die grundlegenden Schritte wie beispielsweise die Erstellung und Kommunikation einer einheitlichen Vision von zentraler Bedeutung. Die Strange Consult bietet den Kommunen eine Begleitung und Unterstützung in den nächsten Schritten:




Charina Geiger

Expert Consultant

Strange Consult GmbH

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