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Bundeszentralamt für Steuern Converter in eine deutsche Leasing

Ausgangslage

  • Steuer IDs müssen seit Anfang 2018 nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) für Kunden, Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtige ins Konten-abrufverfahren eingemeldet werden.

  • Abfrage über das BZSt und das MAV (Maschinelles Abrufverfahren und der Schnittstelle ELMA5)

  • Für nicht erhaltene Steuer-IDs muss eine Vergeblichkteitsmeldung abgegeben werden.

Ziele und Vorgehen

  • Management der Kundendaten

  • Registrierung beim BZSt

  • Durchführung von MAV und Vergeblichkeitsmeldungen

  • Konzeption und Entwicklung des Converters

  • Prozessanalyse und -definition

Kundennutzen

  • Kurzfristiger Einsatz von einem interdisziplinären Team Programmierer, Business Analyst und Projektleiter

  • Zugeschnittener Erstellungen eines MVP genau auf die Rahmenbedingungen des Kunden, für die Abfrage der Daten die nicht im Kernbankensystem vorhanden sind und somit nicht über bereits eingesetzte Dienstleister geleistet hätte werden können

  • DV Lösung mit hohem Automatisierungsgrad für die erforderlichen Prozesse



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