Seid Ihr bereit für die neuen Standards?
Einführung
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor stärken soll. Ziel ist es, Cybersecurity zu harmonisieren und widerstandsfähige Infrastrukturen zu gewährleisten. DORA ist seit 2023 in Kraft und die Vorschriften müssen ab Januar 2025 umgesetzt werden.
Ziele & Bedeutung
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Finanzbranche gegenüber operativen Störungen und Cyberangriffen zu stärken. Er legt einheitliche und verbindliche Regelungen für die Cybersicherheit fest, die sicherstellen sollen, dass alle Finanzmarktteilnehmer ein hohes Niveau an digitaler Resilienz aufweisen. Die Verordnung strebt an, durch standardisierte Anforderungen die Sicherheit und Integrität von Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, die Harmonisierung von Cybersecurity-Maßnahmen innerhalb der EU zu fördern und so das Vertrauen in die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen. ORA stellt sicher, dass Finanzunternehmen und ihre Dienstleister besser gegen digitale Bedrohungen gewappnet sind und dadurch zur allgemeinen Sicherheit des Finanzmarktes beitragen.
Anwendungsbereich
DORA gilt für eine breite Palette von Finanzmarktakteuren. Dazu zählen unter anderem Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, Kryptoasset-Dienstleister und IT-Drittanbieter. Die Verordnung verpflichtet diese Unternehmen, umfassende Maßnahmen zur Cybersicherheit und zur digitalen Resilienz zu implementieren. Diese Maßnahmen umfassen das IKT-Risikomanagement, Vorfallsmeldungen, Resilienztests und die Verwaltung von Drittanbieter-Risiken. Durch diese weitreichende Anwendung stellt DORA sicher, dass die gesamte Finanzbranche einheitliche Standards für den Schutz vor digitalen Bedrohungen und operative Störungen einhält.
Wesentliche Anforderungen
Die Verordnung enthält umfassende Vorschriften für das IKT-Risikomanagement, die Vorfallsmeldung, das Testen der digitalen Resilienz sowie die Verwaltung von Drittanbieter-Risiken.
IKT-Risikomanagement
Unternehmen müssen ein robustes IKT-Risikomanagementsystem implementieren, das regelmäßige Risikoanalysen, Sicherheitsbewertungen und die Implementierung von Kontrollen zur Risikominderung umfasst.
Ein IKT-Risikomanagementplan muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um neue Bedrohungen und Schwachstellen zu berücksichtigen. IKT-Vorfallmeldewesen
Finanzunternehmen sind verpflichtet, IKT-Vorfälle nach festgelegten Kriterien zu klassifizieren und schwerwiegende Vorfälle unverzüglich der BaFin zu melden. Bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen müssen der BaFin Meldungen in Form von Erstmeldungen, Zwischenmeldungen und Abschlussmeldungen bereitgestellt werden. Diese Meldepflichten ermöglichen es der BaFin, die Situation umfassend zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf den Finanzmarkt zu minimieren
Ein Meldeverfahren muss eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Vorfälle schnell erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können. Testen der digitalen operationalen Resilienz
Regelmäßige Tests der digitalen Resilienz, einschließlich Penetrationstests und Simulationen von Cyberangriffen, sind vorgeschrieben, um die Widerstandsfähigkeit der Systeme zu überprüfen.
Die Ergebnisse dieser Tests müssen dokumentiert und an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden. IKT-Drittpartei-Management
Finanzunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Dienstleister ebenfalls hohe Standards für Cybersicherheit und Resilienz einhalten.
Verträge mit Drittanbietern müssen klare Anforderungen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Cybersicherheit festlegen.
Aufsicht & Durchsetzung
Die Aufsicht über die Einhaltung von DORA erfolgt durch nationale Behörden, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland, in Zusammenarbeit mit europäischen Institutionen. Zu den Durchsetzungsmechanismen gehören:
Regelmäßige Prüfungen: Die Aufsichtsbehörden führen regelmäßige Prüfungen der IKT-Systeme und -Prozesse der Finanzunternehmen durch.
Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können erhebliche Geldbußen verhängt werden. Darüber hinaus können Unternehmen zur Durchführung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen.
Umsetzungshinweise der BaFin
Die BaFin hat spezifische Umsetzungshinweise veröffentlicht, um Unternehmen bei der Anpassung an die neuen Anforderungen zu unterstützen. Diese Hinweise bieten eine Hilfestellung und umfassen detaillierte Anleitungen für das IT-Risikomanagement und das Management von IT-Drittparteienrisiken. Die Umsetzungshinweise basieren auf den Ergebnissen von Arbeitsgruppen, die wesentliche Unterschiede zwischen DORA und bestehenden Anforderungen wie BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) und VAIT (Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT) identifiziert haben. Die BaFin betont, dass trotz der geplanten Aufhebung der bisherigen Rundschreiben XAIT die meisten bestehenden Regelungen beibehalten werden. DORA stellt jedoch eine Verschärfung der Regulatorik dar und bringt zusätzliche Anforderungen mit sich. Die Hinweise helfen, die Anforderungen von DORA in bestehende Prozesse zu integrieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Maßnahmen ergriffen werden.
Fazit
Der Digital Operational Resilience Act stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung der Cyberresilienz im europäischen Finanzsektor dar. Durch die Einführung strenger und einheitlicher Anforderungen an das IKT-Risikomanagement und die Resilienztests sollen Finanzunternehmen und ihre Dienstleister besser gegen digitale Bedrohungen gewappnet werden. Regulierte Unternehmen stehen vor der dringenden Herausforderung, die neuen Vorgaben bis Januar 2025 vollständig zu implementieren. Die kurze verbleibende Zeit bis zur Umsetzung erhöht den Druck auf Unternehmen, alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, um den strengen Anforderungen von DORA zu entsprechen und Sanktionen zu vermeiden.
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