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Umsetzung 5. EU-Richtlinie Geldwäschegesetz

Herausforderung des Kunden

  • Verschärfung der Regulatorik im Geldwäschebereich durch die aktuellste 5. EU-Richtlinie, gültig seit 02.01.2020

  • Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesverbands der Leasingunternehmen zur Digitalisierung und der neuen Vorgaben zur Transparenz in der Verfolgung von Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen in Deutschland

  • Deutschland ist laut Korruptionsstatistik auf Platz 10 und entsprechend werden die Umsetzungen in den FDL Unternehmen geprüft von einer eigens eingerichteten Prüfeinheit bei der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin)

  • Unterschiedliche Interpretationen der Verbände und Verwaltungseinheiten zur Umsetzung sowie Komplexitäten aufgrund der Leasing- und Finanzprodukte und Vertriebseinheiten (Prozesse und Systeme)

STRANGE Vorgehen

  • Strukturierte Vorgehensweise anhand des Envision Engage Transform Optimize Modells (EETO) von STRANGE

  • Einsatz der verschiedenen Ergebnistypen in den jeweiligen Phasen

  • GAP Analyse 5. EU Richtlinie, technische Analyse des Transparenzregisters

  • Analyse der Umsetzungsmöglichkeiten zu den Transparenzregisterabfragen sowie den Abweichungsmeldungen

  • Check der Auslagerungsmöglichkeiten für die Transparenzregisterabfragen, da im Systemgeschäft (kleinere Verträge bis 200 T€) keine Einschränkungen bzw. Zeitverzögerungen im Abwicklungsbereich der Produktanfragen entstehen dürfen

  • Verknüpfung der Regulatorik, des Prozesswissens und der Systemwelt beim Kunden

  • Involvement und Einbinden der verschiedenen Fachbereiche (Vertriebs- und Serviceeinheiten, zentrales Risikomanagement) und der Org/IT

  • Ausschreibungsmanagement für die Auslagerungen von Compliance bzw. Geldwäscheleistungen

Kernergebnisse

  • Beschreibung und Visualisierung der Umsetzungen zur Verschärfung der 5. EU-Richtlinie

  • Entscheidungsvorlage zur Erweiterung des bereits eingesetzten Compliance Moduls, digitaler Einbau der Abfrage beim Transparenzregister und Entwicklung eines eigenen Workflows dazu

  • Projektplanung zur fristgerechten Umsetzung inklusive einem Trainings- und Schulungsplan

  • Laufende Umsetzung und damit Erfüllung der Anforderungen 5. EU-Richtlinie

  • Laufende Ableitung des erforderlichen risikobasierten Ansatzes und Einbau der Nationalen Risikoanalyse vom Oktober 2019 und der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin (letzte Aktualisierung vom Mai 2020)

Mehrwert durch STRANGE

  • Vorgehensweise anhand eines eigens entwickelten Modells Envision Engage Transform Optimize (EETO)

  • Übergreifende Verknüpfung der Thematik in die Prozess- und Systemwelt des Kunden durch langjährige Erfahrung insbesondere im Finanzdienstleistungsbereich

  • Bindeglied zwischen den verschiedenen Fachbereichen und dadurch Involvement aller Beteiligten

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