Ausgangslage
Steuer IDs müssen seit Anfang 2018 nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) für Kunden, Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtige ins Konten-abrufverfahren eingemeldet werden.
Abfrage über das BZSt und das MAV (Maschinelles Abrufverfahren und der Schnittstelle ELMA5)
Für nicht erhaltene Steuer-IDs muss eine Vergeblichkteitsmeldung abgegeben werden.
Ziele und Vorgehen
Management der Kundendaten
Registrierung beim BZSt
Durchführung von MAV und Vergeblichkeitsmeldungen
Konzeption und Entwicklung des Converters
Prozessanalyse und -definition
Kundennutzen
Kurzfristiger Einsatz von einem interdisziplinären Team Programmierer, Business Analyst und Projektleiter
Zugeschnittener Erstellungen eines MVP genau auf die Rahmenbedingungen des Kunden, für die Abfrage der Daten die nicht im Kernbankensystem vorhanden sind und somit nicht über bereits eingesetzte Dienstleister geleistet hätte werden können
DV Lösung mit hohem Automatisierungsgrad für die erforderlichen Prozesse
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